Angaben zu Unternehmensführungspraktiken
Aktionäre und Hauptversammlung
Die Aktionäre der HAMBORNER REIT AG nehmen ihre Rechte in der mindestens einmal jährlich stattfindenden Hauptversammlung wahr. Diese beschließt über alle durch das Gesetz bestimmten Angelegenheiten mit verbindlicher Wirkung für alle Aktionäre und die Gesellschaft. Den Vorsitz in der Hauptversammlung hat der Aufsichtsratsvorsitzende inne. Bei den Abstimmungen gewährt jede Aktie eine Stimme.
Jeder Aktionär, der sich rechtzeitig angemeldet hat, ist zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt. Aktionäre, die an einer persönlichen Teilnahme verhindert sind, haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch eine Aktionärsvereinigung, ein Kreditinstitut, die von der HAMBORNER zur Verfügung gestellten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter oder einen sonstigen Bevollmächtigten ihrer Wahl ausüben zu lassen.
Die Tagesordnung der Hauptversammlung sowie alle für die Beschlussfassung erforderlichen Unterlagen werden entsprechend den aktienrechtlichen Vorschriften veröffentlicht und auf der Internetseite der HAMBORNER zur Verfügung gestellt.
Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat der Hamborner REIT AG besteht gem. § 9 Abs. 1 der Satzung aus neun Mitgliedern und setzt sich gem. § 96 Abs. 1 AktG und den §§ 1 Abs. 1 und 4 Abs. 1 Drittelbeteiligungsgesetz aus sechs Vertretern der Anteilseigner und drei Vertretern der Arbeitnehmer zusammen. Die sechs Anteilseignervertreter werden von der Hauptversammlung, die drei Arbeitnehmervertreter nach den Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes gewählt. Die Wahlperiode des Aufsichtsrats beträgt fünf Jahre. Die Amtsperiode des derzeitigen Aufsichtsrats endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 beschließt. Herr Dr. Eckart John von Freyend wurde zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats, Herr Dr. David Mbonimana zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt.
Der Aufsichtsrat hat sich eine Geschäftsordnung gegeben, die den Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex Rechnung trägt. Ein Teil der Aufsichtsratstätigkeit findet in Ausschüssen statt. 2010 bestanden der Präsidialausschuss, der Prüfungsausschuss und der Nominierungsausschuss.
Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats, seiner Ausschüsse und der Vergütung finden sich hier.
Vorstand
Der Vorstand der HAMBORNER REIT AG besteht zurzeit aus zwei Mitgliedern. Der Vorstand leitet die Gesellschaft unter eigener Verantwortung. Die Mitglieder des Vorstands werden vom Aufsichtsrat bestellt. Die Geschäftsverteilung und die Zusammenarbeit im Vorstand regelt die Geschäftsordnung. Nach Inkrafttreten des Deutschen Corporate Governance Kodex 2002 sowie unter Berücksichtigung der sich aus den von der Regierungskommission jeweils beschlossenen Änderungen/Ergänzungen ergebenden Konsequenzen ist auch die für den Vorstand geltende Geschäftsordnung jeweils entsprechend angepasst worden.
Vorstandsvergütung
Die Mitglieder des Vorstands, die Ressortverteilung und die Vergütungsstruktur finden sich hier.
Anteilsbesitz von Vorstand und Aufsichtsrat
Der Gesamtbesitz aller von Vorstand und Aufsichtsrat direkt oder indirekt gehaltenen Aktien der HAMBORNER REIT AG lag am Ende des Geschäftsjahres 2010 bei keinem der Organmitglieder über der für die individuelle Berichterstattung festgelegten Grenze von 1 % der ausgegebenen Aktien. Meldepflichtige Erwerbs-und Veräußerungsgeschäfte wurden der HAMBORNER in 2010 wie folgt gemeldet:
Am 20. Mai 2010 hat Herr Hans Richard Schmitz (Mitglied des Vorstands) 1.500 Stückaktien zu einem Kurs von 7,80 € je Aktie gekauft.
Am 21. Juni 2010 hat die John von Freyend Future KG (Gesellschaft in enger Beziehung zu einer Person mit Führungsaufgaben: Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Eckard John von Freyend) 2.000 Stückaktien zu einem Kurs von 7,80 € je Aktie verkauft.
Am 24. Juni 2010 hat die John von Freyend Future KG (Gesellschaft in enger Beziehung zu einer Person mit Führungsaufgaben: Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Eckard John von Freyend) 4.000 Stückaktien zu einem Kurs von 7,80 € je Aktie gekauft.
Am 5. Juli 2010 hat Herr Dr. Eckart John von Freyend (Vorsitzender des Aufsichtsrats) 1.000 Stückaktien zu einem Kurs von 7,40 € je Aktie gekauft.
Am 15. Oktober 2010 hat Herr Hans Richard Schmitz (Mitglied des Vorstands) 4.000 Stück HAMBORNER REIT AG Inhaber Bezugsrechte zu einem Kurs von 0,03 € je Stück gekauft.
Am 20. Oktober 2010 hat die John von Freyend Future KG (Gesellschaft in enger Beziehung zu einer Person mit Führungsaufgaben: Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Eckard John von Freyend) 5.000 Stück HAMBORNER REIT AG Inhaber Bezugsrechte zu einem Kurs von 0,02 € je Stück gekauft.
Am 26. Oktober 2010 hat Herr Hans Richard Schmitz (Mitglied des Vorstands) 4.000 Stückaktien zu einem Kurs von 7,00 € je Aktie gekauft.
Am 26. Oktober 2010 hat Herr Dr. Rüdiger Mrotzek (Mitglied des Vorstands) 5.750 Stückaktien zu einem Kurs von 7,00 € je Aktie gekauft.
Am 26. Oktober 2010 hat Herr Eckart John von Freyend (Vorsitzender des Aufsichtsrats) 500 Stückaktien zu einem Kurs von 7,00 € je Aktie gekauft.
Am 26. Oktober 2010 hat die John von Freyend Future KG (Gesellschaft in enger Beziehung zu einer Person mit Führungsaufgaben: Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Eckard John von Freyend) 4.500 Stückaktien zu einem Kurs von 7,00 € je Aktie gekauft.
Transparenz
Eine einheitliche, umfassende und zeitnahe Information besitzt bei HAMBORNER einen hohen Stellenwert. Aus diesem Grund informieren wir unsere Aktionäre, alle übrigen Kapitalmarktteilnehmer, Finanzanalysten sowie die relevanten Medien, aber auch unsere Mitarbeiter regelmäßig, zeitnah und umfassend über die Lage des Unternehmens sowie wesentliche Veränderungen.
Die Berichterstattung der HAMBORNER REIT AG erfolgt im Geschäftsbericht, auf Presse- und Analystenkonferenzen, in den Zwischenberichten und dem Halbjahresfinanzbericht. Des Weiteren werden Informationen über Pressemeldungen, bzw. Ad-hoc-Mitteilungen veröffentlicht. Dabei nutzen wir zur Verbreitung von Informationen vor allem das Internet.
Selbstverpflichtungserklärung der Initiative Corporate Governance in der deutschen Immobilienwirtschaft (ICG)
Die ICG hat als übergreifende und Rechtsform unabhängige Richtschnur „Grundsätze ordnungsmäßiger und lauterer Geschäftsführung der Immobilienwirtschaft“ entwickelt. Im Zentrum dieser Grundsätze stehen „ Professionalität, Transparenz und Fairness“ sowie „Stärkung der Aufsichts- und Beratungsgremien sowie der Kontrollsysteme/der Risikosteuerung“. HAMBORNER hat sich in einer Selbstverplichtungserklärung zu diesen Grundsätzen bekannt.
Download PDF-Datei (Grundsätze ordnungsmäßiger und lauterer Geschäftsführung der Immobilienwirtschaft)
Rechnungslegung und Abschlussprüfung
Die HAMBORNER REIT AG stellt sowohl einen Abschluss nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) als auch einen nach dem deutschen Handelsrecht auf. Beide Abschlüsse werden vom Vorstand aufgestellt, vom Abschlussprüfer sowie dem Aufsichtsrat geprüft und innerhalb von 90 Tagen nach dem Geschäftsjahresende veröffentlicht. Die Zwischenberichte sowie der Halbjahresfinanzbericht werden vor der innerhalb von 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums erfolgenden Veröffentlichung vom Prüfungsausschuss mit dem Vorstand erörtert. Mit dem Abschlussprüfer wurde zudem vereinbart, dass er den Aufsichtsrat umgehend über auftretende mögliche Ausschluss- und Befangenheitsgründe sowie über wesentliche Feststellungen und Vorkommnisse während der Prüfung unterrichtet. Hierzu gab es im Rahmen der Prüfungen für das Geschäftsjahr 2010 keinen Anlass.
Steuerungsgrößen und Risikomanagement
Die HAMBORNER REIT AG hat ihre strategischen Ziele mit wertorientierten Kennzahlen hinterlegt. Das Steuerungssystem ist darauf ausgerichtet, einen Beitrag zur Zielerreichung zu leisten. Es reicht von standardisierten Investitionsrechnungen für Einzelobjekte bis hin zu einer integrierten Budget- und Mittelfristplanung auf Unternehmensebene. Wesentliche Kennzahlen bei jeder Investitionsentscheidung sind der interne Zinsfuß (IRR) sowie jährliche Ergebnis- und Cashflow-Beiträge. Auf Unternehmensebene sind die beiden wichtigsten Steuerungsgrößen der FFO und der NAV. Der verantwortungsbewusste Umgang des Unternehmens mit Risiken gehört zu den Grundsätzen einer guten Corporate Governance. Ein systematisches Risikomanagement im Rahmen unserer wertorientierten Unternehmensführung sorgt dafür, dass Risiken frühzeitig erkannt und bewertet und die Risikopositionen optimiert werden. Das Risikofrüherkennungssystem der HAMBORNER unterliegt auch der Prüfung durch den Abschlussprüfer. Es wird kontinuierlich weiterentwickelt und den sich ändernden Rahmenbedingungen angepasst. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig über bestehende Risiken und deren Entwicklung. Einzelheiten zum Risikomanagement enthält der im Geschäftsbericht abgedruckte Risikobericht.