Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat
Auf die HAMBORNER REIT AG als Gesellschaft deutschen Rechts findet das Aktiengesetz Anwendung. Ein Grundprinzip des deutschen Aktienrechts ist das duale Führungssystem mit den Organen Aufsichtsrat und Vorstand, die beide jeweils über eigenständige Kompetenzen verfügen. Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten bei der Steuerung und Überwachung des Unternehmens eng und vertrauensvoll zusammen.
Der zweiköpfige Vorstand führt die Geschäfte der Gesellschaft mit dem Ziel nachhaltiger Wertschaffung und im Unternehmensinteresse.
Aufgabe des Aufsichtsrats ist es, den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig zu beraten und zu überwachen. Der Aufsichtsrat ist in Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen eingebunden. Er erlässt eine Geschäftsordnung für den Vorstand, die einen Katalog zustimmungspflichtiger Geschäfte sowie einen Geschäftsverteilungsplan enthält.
Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat zeitnah und umfassend schriftlich sowie mündlich in den turnusmäßigen Sitzungen über die Geschäftsentwicklung, die Lage des Unternehmens einschließlich des Risikomanagements sowie über die kurz- und mittelfristige Planung. Von der Möglichkeit, Beschlüsse im schriftlichen Umlaufverfahren zu fassen, wird nur in Fällen besonderer Eilbedürftigkeit Gebrauch gemacht. Dies ist zumeist bei Immobilien An und -verkäufen der Fall.
Insbesondere der Vorsitzende des Aufsichtsrats steht im regelmäßigen Kontakt mit dem Vorstand, um sich über die aktuelle Entwicklung der Geschäftslage, wesentliche Geschäftsvorfälle und anstehende Entscheidungen zu informieren.
Die Gesellschaft hat für die Mitglieder des Vorstands sowie für die Aufsichtsratsmitglieder eine Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherung (D&O-Versicherung) abgeschlossen. Diese deckt Vermögensschäden aus der Tätigkeit als Mitglied der geschäftsführenden Organe und Aufsichtsorgane der HAMBORNER REIT AG ab. Die Deckungssummen betragen je Versicherungsfall 5 Mio. €, höchstens aber je Versicherungsjahr 5 Mio. €. Dabei sind Selbstbehalte in Höhe von 10% des Schadens bzw. des Eineinhalbfachen der festen jährlichen Vergütung vereinbart worden.
Der jeweils aktuelle Bericht des Aufsichtsrats ist im Geschäftsbericht abgedruckt. Dieser steht auch hier zum download zur Verfügung.