2000 Hamborner REIT AG Investor Relations - Corporate Governance - Aufsichtsrat

Aufsichtsrats-Mitglieder

Dem Aufsichtsrat gehören aktuell folgende Mitglieder an:

Dr. Eckart John von Freyend, Bad Honnef
- Vorsitzender -
Gesellschafter der Gebrüder John von Freyend Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft m.b.H.

Dr. Bernd Kottmann, Wachtberg
- stellv. Vorsitzender -
Unternehmensberater

Dr. David Mbonimana, Seevetal
Geschäftsführer der HSH Real Estate AG 

Robert Schmidt, Datteln
Vorsitzender der Geschäftsführung Vivawest GmbH
Vorsitzender der Geschäftsführung Vivawest Wohnen GmbH
Vorsitzender der Geschäftsführung THS GmbH 

Christel Kaufmann-Hocker, Düsseldorf
Unternehmensberaterin

Bärbel Schomberg, Königstein
Geschäftsführende Gesellschafterin
Schomberg & Co Real Estate Consulting GmbH

Mechthilde Dordel*, Oberhausen
kfm. Angestellte

Wolfgang Heidermann*, Raesfeld (ab 01.01.2013)
techn. Angestellter

Dieter Rolke*, Oberhausen
kfm. Angestellter

Dr. jur. Josef Pauli, Essen
- Ehrenvorsitzender -

* Vertreter der Arbeitnehmer

Mandate

Die Angaben zu den Mitgliedschaften der Aufsichtsratsmitglieder in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen sind jährlich aktualisiert im Geschäftsbericht abgedruckt.

Ausschüsse des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat der HAMBORNER REIT AG hat drei Ausschüsse gebildet: den Präsidialausschuss, den Prüfungsausschuss (Audit Committee) und den Nominierungsausschuss.

Präsidialausschuss
Dr. Eckart John von Freyend (Vorsitz)
Dr. Bernd Kottmann
Robert Schmidt
Bärbel Schomberg

Prüfungsausschuss
Dr. Bernd Kottmann (Vorsitz)
Robert Schmidt
Christel Kaufmann-Hocker
Wolfgang Heidermann

Nominierungsausschuss
Dr. Eckart John von Freyend (Vorsitz)
Dr. David Mbonimana
Dr. Bernd Kottmann
Bärbel Schomberg

Vergütung des Aufsichtsrats

Die Vergutung des Aufsichtsrats ist in § 13 der Satzung geregelt. Die Aufsichtsratsvergutung orientiert sich an der Grose des Unternehmens, den Aufgaben und der Verantwortung der Aufsichtsratsmitglieder.

Nach dem Beschluss der Hauptversammlung am 15. Mai 2012 erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats ab dem Geschaftsjahr 2012 eine feste, nach Ablauf des Geschaftsjahres zahlbare jahrliche Vergutung von 22.500 €. Der Vorsitzende erhalt das Doppelte, der Stellvertreter das Eineinhalbfache der Vergutung. Daneben erhalt jedes Aufsichtsratsmitglied fur die Teilnahme an einer Sitzung ein Sitzungsgeld von 500 €.

Aufsichtsratsmitglieder, die dem Prasidial- oder Prufungsausschuss angehoren, erhalten je Ausschuss eine zusatzliche jahrliche, zum Ablauf des Geschaftsjahres zahlbare Vergutung von 5.000 €; der Ausschussvorsitzende erhalt das Doppelte dieser zusatzlichen Vergutung.

Aufsichtsratsmitglieder, die dem Nominierungsausschuss angehoren, erhalten, sofern der Ausschuss im Geschaftsjahr zusammengetreten ist, eine zusatzliche jahrliche, zum Ablauf des Geschaftsjahres zahlbare Vergutung von 2.500 €; der Ausschussvorsitzende erhalt das Doppelte dieser zusatzlichen Vergutung.

Aufsichtsratsmitglieder, die nur wahrend eines Teils des Geschaftsjahres dem Aufsichtsrat bzw. dem Ausschuss angehort haben, erhalten die Vergutung zeitanteilig.

Die fur das Geschaftsjahr 2012 relevante Vergutung des Aufsichtsrats ergibt sich wie folgt:

 

 

Fixe
Vergütung
T €

Sitzungs-gelder
T €

Gesamt

T €

Dr. Eckart John von Freyend

55,0

2,5

57,5

Dr. Bernd Kottmann

48,8

2,5

51,3

Christel Kaufmann-Hocker

27,5

2,5

30,0

Dr. David Mbonimana

22,5

2,5

25,0

Robert Schmidt

32,5

2,0

34,5

Bärbel Schomberg

27,5

2,5

30,0

Mechthilde Dordel

22,5

2,5

25,0

Hans Bernd Prior

27,5

2,5

30,0

Dieter Rolke

22,5

2,5

25,0

Gesamt

286,3

22,0

308,3

Daneben erstattet die Gesellschaft den Aufsichtsratsmitgliedern gemäß § 13 Abs. 3 der Satzung die ihnen durch die Ausübung des Amtes entstehenden Auslagen. Darüber hinaus haben Aufsichtsratsmitglieder im Berichtsjahr keine weiteren Vergütungen bzw. Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen, insbesondere Beratungs- und Vermittlungsleistungen, erhalten. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten vom Unternehmen keine Kredite oder Vorschüsse.

D & O-Versicherung

Die Gesellschaft hat für die Mitglieder des Vorstands sowie für die Aufsichtsratsmitglieder eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D & O-Versicherung) abgeschlossen. Diese deckt Vermögensschäden aus der Tatigkeit als Mitglied der geschäftsführenden Organe und Aufsichtsorgane der Gesellschaft ab. Die Deckungssummen betrugen im Geschäftsjahr je Versicherungsfall 7,5 Mio. €, höchstens aber je Versicherungsjahr 7,5 Mio. €. Dabei sind in Übereinstimmung mit § 93 Abs. 2 AktG und Ziffer 3.8 Deutscher Corporate Governance Kodex Selbstbehalte für Vorstands-und Aufsichtsratsmitglieder in Höhe von mindestens 10 % des Schadens bis mindestens zur Höhe des Eineinhalbfachen der jährlichen Festvergütung des Organmitglieds vereinbart worden. Bei Vorsatz entfällt der Versicherungsschutz, sodass bei (nachträglicher) Feststellung der gegebenenfalls zuvor gewährte Schutz rückwirkend entfällt und erbrachte Leistungen dem Versicherer zu erstatten sind. Die jährliche Versicherungsprämie beträgt derzeit rd. 12,5 T€ zzgl. Versicherungssteuer.

 

 

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