Mitteilungen

06.07.09

Stimmrechtsmitteilung der HSH Finanzfonds AöR gemäß § 21 Abs. 1 WpHG

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit teilen wir Ihnen gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mit, dass unser Stimmrechtsanteil an der Hamborner Aktiengesellschaft, Goethestraße 45, 47166 Duisburg, am 25. Juni 2009 die Schwellen von 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30% und 50% überschritten hat und nun 52,71% (12.003.164 von insgesamt 22.770.000 Stimmrechten) beträgt.

Davon sind uns sämtliche Stimmrechte von folgenden Tochterunternehmen, deren Stimmrechtsanteil 3% oder mehr beträgt, gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 3 WpHG zuzurechnen:

–         HSH Nordbank AG (Mutterunternehmen der HSH Real Estate AG),

–         HSH Real Estate AG (Mutterunternehmen der HSH RE Beteiligungs GmbH),

–         HSH RE Beteiligungs GmbH.

 

Mit freundlichen Grüßen

HSH Finanzfonds AöR


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