Mitteilungen

17.12.09

Stimmrechtsmitteilung gemäß § 21 Abs. 1 WpHG

 

Mit Telefaxschreiben vom 16.12.2009 erhielten wir folgende Mitteilung:

Stimmrechtsmitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG i.V.m. § 24 WpHG hinsichtlich der Hamborner Aktiengesellschaft mit Sitz in Duisburg, Deutschland (ISIN DE0006013006) (WKN 601300)

  

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit teilen wir Ihnen für unsere Tochtergesellschaften (sämtliche melderelevanten Gesellschaften sind Tochtergesellschaften der HSH Real Estate AG, Hamburg, Deutschland und geschäftsansässig in Hamburg, Deutschland) gemäß § 21 Abs. 1 WpHG folgende Stimmrechtsänderungen mit: 

Der Stimmrechtsanteil der HSH RE Beteiligungs GmbH hat am 15.12.2009 die Schwellen von 50%, 30%, 25%, 20%, 15%, 10%, 5%, 3% unterschritten und beträgt zu diesem Tag 0,00% (0 Stimmrechte). 

Der jeweilige Stimmrechtsanteil der Gesellschaften HSH RE 2. Beteiligungs GmbH, HSH RE 3. Beteiligungs GmbH, HSH RE 4. Beteiligungs GmbH, HSH RE 5. Beteiligungs GmbH, HSH RE 6. Beteiligungs GmbH hat am 15.12.2009 jeweils die Schwellen von 3% und 5% überschritten und beträgt je Gesellschaft zu diesem Tag 9,00% (2.049.300 Stimmrechte). 

Für die HSH RE 7. Beteiligungs GmbH teilen wir mit, dass ihr Stimmrechtsanteil die Schwellen von 3% und 5% am 15.12.2009 überschritten hat und zu diesem Tag 5,32% (1.211.019 Stimmrechte) beträgt. 

Nachrichtlich: 

Die von HSH RE Beteiligungs GmbH gehaltenen Stimmrechte wurden am 15.12.2009 auf folgende Gesellschaften übertragen: 

·         HSH RE 2. Beteiligungs GmbH

·         HSH RE 3. Beteiligungs GmbH

·         HSH RE 4. Beteiligungs GmbH

·         HSH RE 5. Beteiligungs GmbH

·         HSH RE 6. Beteiligungs GmbH

·         HSH RE 7. Beteiligungs GmbH

Durch die Übernahme der Stimmrechte durch die o.g. Gesellschaften wurde bei der Konzernmutter HSH Nordbank AG sowie bei der HSH Real Estate AG keine Änderung der meldepflichtigen Schwellenwerte bewirkt. 

Mit freundlichen Grüßen 

HSH Real Estate AG

 


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