Vorstands-Mitglieder

Dr. Rüdiger Mrotzek, Hilden

geboren 1957

Vorstandsmitglied seit 8. März 2007, bestellt bis 7. März 2013, verantwortlich für die Bereiche: Finanz- / Rechnungswesen, Asset-Management, Instandhaltung / Technik, Steuern, EDV, Risikomanagement / Controlling

Hans Richard Schmitz, Duisburg

geboren 1956

Vorstandsmitglied seit 1. Dezember 2008, bestellt bis 31. Dezember 2012, verantwortlich für die Bereiche: Portfolio-Management, Recht,  Investor Relations / Public Relations, Personal, Corporate Governance, Versicherungen

Mandate

Die Angaben zu den Mitgliedschaften des Vorstands in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen sind jährlich aktualisiert im Geschäftsbericht abgedruckt.

Vergütung des Vorstands

Die Festlegung der Vorstandsvergütung erfolgt auf Vorschlag des Präsidialausschusses durch den gesamten Aufsichtsrat. Die Höhe der Vorstandsvergütung orientiert sich an der Größe des Unternehmens, seiner wirtschaftlichen und finanziellen Lage sowie am langfristigen Erfolg der Gesellschaft. Die Vergütung des Vorstands ist leistungsorientiert und berücksichtigt die Aufgaben und den Beitrag des jeweiligen Vorstandsmitglieds. Die Vergütung für die Vorstandsmitglieder setzt sich aus festen und erfolgsabhängigen Komponenten zusammen. Die erfolgsunabhängigen Teile bestehen aus Fixum und Nebenleistungen (z.B. Dienstwagen). Das Fixum wird als Grundvergütung monatlich als Gehalt ausgezahlt. Gewinnbeteiligungen, Bezugsrechte und sonstige aktienbasierte Vergütungen werden nicht gewährt.

 

Für das Geschäftsjahr 2010 setzte sich die Vergütung des aktiven Vorstands auf Basis der bestehenden Dienstverträge wie folgt zusammen: 

 

 

Fixe
Vergütung
T€

Variable
Vergütung
T€

Sonstiges*

T€

Gesamt

T€

Dr. Rüdiger Mrotzek

148

150

58

356

Hans Richard Schmitz 

150

150

41

341

Gesamt

298

300

99

697

 

* Die Sonstigen Vergütungen enthalten geldwerte Vorteile aus der privaten Dienstwagennutzung, Zuschüsse zu Versicherungen, Aufwendungen zur Altersversorgung in Form von Beiträgen zu einer rückgedeckten Unterstützungskasse und Abgeltungszahlungen für nicht genommenen Urlaub.

 

Die variable Vergütung für das Geschäftsjahr 2010 wurde in Höhe von 50 T€ pro Person mit der Auflösung der Rückstellung aus 2009 für Tantieme verrechnet. Beiden Vorstandsmitgliedern steht bei einer vorzeitigen Beendigung der Dienstverträge eine Abfindung in Höhe des Barwerts der bis zum regulären Vertragsende zu zahlenden Festvergütung zu. Gemäß den Empfehlungen des deutschen Corporate Governance Kodex sind die Entschädigungen auf maximal zwei Jahresgesamtvergütungen einschließlich Nebenleistungen begrenzt. Ordentliche Kündigungen sind während der  Laufzeit der jeweiligen Dienstverhältnisse vertraglich nicht vereinbart.

 

Ebenfalls den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex folgend ist die dem Vorstand zustehende erfolgsbezogene (variable) Vergütung, die einmal jährlich als Tantieme ausgezahlt wird, primär von der langfristigen Entwicklung des Funds from Operations (FFO) abhängig. Daneben gehen die Entwicklung des Net Asset Value (NAV) und das Erreichen individuell vereinbarter Ziele in die Berechnung ein. Die Struktur der Vorstandsvergütung unterliegt einer regelmäßigen Überprüfung durch den Aufsichtsrat und wurde in der Hauptversammlung 2010 von den Aktionären gebilligt.

 

Die Gesamtbezüge ehemaliger Vorstandsmitglieder der Gesellschaft beliefen sich im Geschäftsjahr 2010 auf 407 T€. Die für diesen Personenkreis gebildeten Pensionsrückstellungen betragen 4.647 T€.

 

Versorgungszusagen
Mit Vereinbarungen aus Juli 2009 wurde den Vorständen mit Wirkung zum 01.01.2010 bzw. 01.03.2010 eine betriebliche Altersversorgung in Form einer arbeitgeberfinanzierten beitragsorientierten Leistungszusage im Durchführungsweg der rückgedeckten Unterstützungskasse gewährt. Die Zusage gilt für die Dauer der Dienstverträge mit einem Monatsbetrag von jeweils 1.250 €.

 

Sonstiges
Kredite wurden Vorstandsmitgliedern vom Unternehmen nicht gewährt. Kein Mitglied des Vorstands hat im abgelaufenen Geschäftsjahr Leistungen oder entsprechende Zusagen von einem Dritten im Hinblick auf seine Tätigkeit als Vorstandsmitglied erhalten.

 

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