REIT

Der Begriff REIT (Real Estate Investment Trust) bezeichnet eine Aktiengesellschaft, deren Vermögen ausschließlich aus Immobilien besteht. REITs sind ein weltweit anerkannter Standard für indirekte Immobilieninvestments. Die Erträge der Gesellschaften stammen sowohl aus dem Verkauf als auch der Vermietung bzw. Verpachtung von Immobilien und Grundstücken.

Im Gegensatz zu klassischen Immobilienaktiengesellschaften zeichnen sich REITs durch steuerliche Vorteile (Befreiung von Körperschaft- und Gewerbesteuer auf Gesellschaftsebene) sowie die verbindliche Gewinnausschüttungsquote aus. Anleger profitieren darüber hinaus von einer hohen unternehmensseitigen Transparenz sowie der mit der Börsennotierung verbundene Handelbarkeit der Anteile.

Damit eine Aktiengesellschaft den deutschen REIT-Status erlangen kann, muss sie verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Zu nennen wären hier u.a.:

  • tickmark Börsennotierung
  • tickmark > 90 % Ausschüttungsquote des HGB Jahresüberschusses
  • tickmark > 15 % Streubesitzquote
  • tickmark > 45 % Eigenkapitalquote
  • tickmark > 75 % des Vermögens muss in Immobilien investiert sein
  • tickmark < 10 % direkt gehaltene Anteile je Aktionär
  • tickmark > 75 % der Erträge müssen aus Immobilienbewirtschaftung stammen

Informationen zur Anwendbarkeit des KAGB

Mit Inkrafttreten des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) zum 22. Juli 2013 hat Deutschland die AIFM-Richtlinie der Europäischen Union in deutsches Recht umgesetzt. Im Zuge dessen stellte sich die Frage, ob Immobilienunternehmen in Form eines REIT (Real Estate Investment Trust) als Investionsvermögen im Sinne des KAGB zu klassifizieren sind.

Auf Basis einer Einzelfallprüfung bestätigte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am 23. Juni 2015, dass die HAMBORNER REIT AG nicht als Investmentvermögen im Sinne des KAGB zu qualifizieren ist und demnach keine Erlaubnis- und Registrierungspflichten nach dem KAGB bestehen.

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