18. April 2013 / 18:13

Corporate News

Erklärung des Vorstands der HAMBORNER REIT AG zu den Tagesordnungspunkten 6.3 und 7 der ordentlichen Hauptversammlung am 7. Mai 2013


HAMBORNER REIT AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung/Sonstiges

18.04.2013 / 18:13


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H A M B O R N E R R E I T AG
Duisburg
- ISIN: DE0006013006 // WKN: 601 300 -

Mitteilung für unsere Aktionäre

Erklärung des Vorstands der HAMBORNER REIT AG zu den Tagesordnungspunkten 6.3 und 7 der ordentlichen Hauptversammlung am 7. Mai 2013

Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,

die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft ist für Dienstag, den 7. Mai 2013 einberufen worden. Zur Vorbereitung Ihrer Teilnahme und Stimmabgabe bzw. zur Berücksichtigung bei der Erteilung von Weisungen an Ihre Stimmrechtsvertreter teilen wir Ihnen mit:

Unter dem Tagesordnungspunkt 6.3. wird der ordentlichen Hauptversammlung die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals (Genehmigtes Kapital II) mit einer Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss vorgeschlagen. Unter dem Tagesordnungspunkt 7 werden die Schaffung einer Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und Wandelschuldverschreibungen mit einer Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss sowie die Schaffung eines entsprechenden bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital) vorgeschlagen.

Der Vorstand der HAMBORNER REIT AG hat hierzu folgenden Beschluss gefasst:

'Für den Fall, dass die Ermächtigungen in den Tagesordnungspunkten 6.3 und 7 erteilt und das Genehmigte Kapital II und das Bedingte Kapital geschaffen werden, wird der Vorstand der HAMBORNER REIT AG von den in diesen Ermächtigungen enthaltenen Ausschlüssen der Bezugsrechte der Aktionäre nur soweit Gebrauch machen, dass die Ausgabe von Aktien der HAMBORNER REIT AG und die Gewährung von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen mit Options- bzw. Wandlungsrechten oder Options- bzw. Wandlungspflichten auf Aktien der HAMBORNER REIT AG insgesamt einen anteiligen Betrag des Grundkapitals von 20 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung oder, wenn dieser Betrag niedriger ist, zum Zeitpunkt der Ausnutzung der jeweiligen Ermächtigung bestehenden Grundkapitals nicht übersteigt.

Diese Selbstverpflichtung wird während der gesamten Laufzeit der vorgennannten Ermächtigungen für unsere Aktionäre auf der Internetseite der HAMBORNER REIT AG zugänglich sein.'

Diese Erklärung wird der Vorstand auch auf der ordentlichen Hauptversammlung am 7. Mai 2013 abgeben.

Duisburg, im April 2013
H A M B O R N E R   R E I T   AG

Dr. Mrotzek     Schmitz



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