Namensaktie

Eine Namensaktie lautet auf den Namen des Aktionärs. Eine Gesellschaft mit Namensaktien führt ein sogenanntes Aktienregister, in das die Aktionäre unter Angabe des Namens, Geburtsdatums und der Adresse sowie der Stückzahl der gehaltenen Aktien einzutragen sind (§ 67 Abs. 2 AktG). Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist (§ 67 Abs. 2 AktG). Außerhalb Deutschlands sind Namensaktien weit verbreitet. Auch in Deutschland haben in den vergangenen Jahren zahlreiche Aktiengesellschaften von Inhaberaktien auf Namensaktien umgestellt.

Warum hat HAMBORNER auf Namensaktien umgestellt?

Seit dem 4. Februar 2021 werden die Aktien der HAMBORNER REIT AG unter der ISIN DE000A3H2333 als auf den Namen lautende Stückaktien der HAMBORNER REIT AG gehandelt. Unsere Gesellschaft legt großen Wert auf transparente und direkte Kommunikation sowie einen unmittelbaren Kontakt zu ihren Aktionären. Durch die Eintragung der Aktionäre in das Aktienregister können wir direkt mit unseren Aktionären in Kontakt treten und noch gezielter über die Entwicklung der Gesellschaft informieren. Darüber hinaus erleichtern Namensaktien die Vorbereitung der Hauptversammlung. Die Einladungen werden direkt von uns verschickt – auf Wunsch auch per E-Mail. Dies erleichtert und beschleunigt die Kommunikationsprozesse zwischen den Aktionären und der Gesellschaft und ermöglicht Kostenvorteile gegenüber der früheren Abwicklung über die Depotbanken. Mehr Informationen rund um unsere Aktie erhalten Sie auf unserer Homepage oder sprechen Sie unser IR-Team einfach an.