Merkmale der REIT-AG
Um den Status einer REIT-AG zu erhalten und halten, muss eine Immobiliengesellschaft mehrere Kriterien erfüllen.
Über die ordnungsgemäße Einhaltung der REIT-Kriterien berichtet HAMBORNER jährlich in der Rubrik
„REIT-Angaben“ des
Geschäftsberichts.
Beschränkung des Unternehmensgegenstandes
- Erwerben, Halten, Verwalten und Veräußern von Immobilien: Eigentum oder dingliche Nutzungsrechte an
Grundstücken und grundstücksgleichen Rechte
- Keine inländischen „Bestandswohnimmobilien“ (= Immobilien, die überwiegend Wohnzwecken dienen
und vor dem 01. Januar 2007 erbaut wurden --> Flächenanteil entscheidend)
- Inlandsimmobilien können direkt oder über Immobilienpersonengesellschaften gehalten werden
- Auslandsimmobilien können direkt oder über Auslandsobjektgesellschaften (100 %ige Tochter-Kapitalgesellschaften der REIT-AG) gehalten werden
- Immobiliennahe Nebentätigkeiten für Dritte nur durch REIT-Dienstleistungsgesellschaften(100 %ige Tochter-Kapitalgesellschaften der REIT AG) -> technische und kaufmännische Verwaltung, Vermittlung, Projektsteuerung, Projektentwicklung, Beteiligung an Komplementär-GmbH von Immobilienpersonengesellschaften möglich, sofern lediglich Schutzschirmfunktion
Beschränkung der Zusammensetzung von Vermögen, Umsätzen und Erträgen
- Mindestens 75 % der Aktiva im Konzernabschluss unbewegliches Vermögen -> „beizulegender Zeitwert“ nach IAS 40 entscheidend
- Höchstens 20 % der Aktiva (im Konzern) dürfen einer REIT-Dienstleistungsgesellschaft gehören
- Mindestens 75 % der Umsatzerlöse und der sonstigen betrieblichen Erträge (im Konzern) aus Vermietung, Leasing,Verpachtung einschließlich immobiliennaher Tätigkeiten oder Veräußerung von unbeweglichem Vermögen
- Höchstens 20 % der Umsatzerlöse und der sonstigen betrieblichen Erträge (im Konzern) aus REIT-Dienstleistungsgesellschaften
- Ausschüttungsverpflichtung: 90 % des handelsrechtlichen Jahresüberschusses, gemindert um die Rücklagen für Veräußerungsgewinne
Kein Immobilienhandel
- Veräußerungserlöse dürfen innerhalb von 5 Jahren höchstens 50 % des durchschnittlichen Wertes des Immobilienbestandes betragen
Mindesteigenkapital
- Eigenkapital (im Konzern) muss mindestens 45 % des Werts des unbeweglichen Vermögens betragen -> Beschränkung der Fremdfinanzierung
- Bei der relevanten Kennzahl handelt es sich um die sogenannte REIT-Eigenkapitalquote
Beteiligungsgrenzen, Mindeststreubesitz
- Direkte Einzelbeteiligung weniger als 10 %, aber höherer Konzernanteil durch Einsatz mehrerer Besitzgesellschaften möglich
- Mindestens 15 % Streubesitz (25 % bei Börsengang) -> Streubesitz = Aktionäre mit einer Beteiligung von unter 3 %
Bezeichnung der Firma und deren Schutz
- Die Bezeichnung „REIT-Aktiengesellschaft“ oder „REIT-AG“ muss in der Firma enthalten sein
- Ein Nicht-REIT darf weder die obigen Bezeichnungen noch den Begriff „Real Estate Investment Trust“ oder „REIT“ in der Firma führen
Grundkapital und Form der Aktien
- Der Mindestnennbetrag des Grundkapitals beträgt 15 Mio. €
- Nur stimmberechtigte Aktien gleicher Gattung zulässig
Börsennotierung
- Zulassung an einem organisierten Markt in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des EWR
Steuerfreiheit
- Bei Vorliegen aller Voraussetzungen ist die Gesellschaft von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit