DCGK

Der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) stellt wesentliche gesetzliche Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften dar und enthält in Form von Empfehlungen und Anregungen international und national anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung. Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex formuliert diese Empfehlungen und Anregungen und überprüft jährlich, ob sie der Best Practice guter Unternehmensführung weiter entsprechen oder ob sie angepasst werden müssen.

Der DCGK bei der HAMBORNER REIT AG

Die HAMBORNER REIT AG bekennt sich uneingeschränkt zum Deutschen Corporate Governance Kodex. Bereits vor der erstmaligen Veröffentlichung entsprach unser Unternehmen dem im Kodex genannten Beurteilungskatalog für gute Unternehmensführung in weiten Teilen. Unmittelbar nach Inkrafttreten des Corporate Governance Kodex im August 2002 haben wir Maßnahmen zur Umsetzung des Kodex veranlasst. Diese Maßnahmen wurden und werden fortlaufend ergänzt und den geänderten Vorgaben angepasst.

Unternehmensspezifische Regelungen

Unverändert orientieren wir uns in der Ausgestaltung unserer Corporate Governance Standards eng am Deutschen Corporate Governance Kodex und verzichten daher auch weiterhin auf die Ausarbeitung gesonderter unternehmensspezifischer Regelungen. Kodexbestimmungen, die aufgrund vorrangiger gesetzlicher Bestimmungen nicht anwendbar sind, existieren zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht.

Die Entsprechenserklärung

Vorstand und Aufsichtsrat der HAMBORNER REIT AG haben seit dem Inkrafttreten des Deutschen Corporate Governance Kodex mindestens einmal jährlich eine Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abgegeben. Die Entsprechenserklärung wird jährlich aktualisiert und ist auf unserer Homepage im Bereich Corporate Governance abrufbar.