Der DCGK bei der HAMBORNER REIT AG
Die HAMBORNER REIT AG bekennt sich uneingeschränkt zum Deutschen Corporate Governance Kodex.
Bereits vor der erstmaligen Veröffentlichung entsprach unser Unternehmen dem im Kodex genannten Beurteilungskatalog für gute Unternehmensführung in weiten Teilen. Unmittelbar nach Inkrafttreten des Corporate Governance Kodex im August 2002 haben wir Maßnahmen zur Umsetzung des Kodex veranlasst. Diese Maßnahmen wurden und werden fortlaufend ergänzt und den geänderten Vorgaben angepasst.
Unternehmensspezifische Regelungen
Unverändert orientieren wir uns in der Ausgestaltung unserer Corporate Governance Standards eng am Deutschen Corporate Governance Kodex und verzichten daher auch weiterhin auf die Ausarbeitung gesonderter unternehmensspezifischer Regelungen.
Kodexbestimmungen, die aufgrund vorrangiger gesetzlicher Bestimmungen nicht anwendbar sind, existieren zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht.
Die Entsprechenserklärung
Vorstand und Aufsichtsrat der HAMBORNER REIT AG haben seit dem Inkrafttreten des Deutschen Corporate Governance Kodex mindestens einmal jährlich eine Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abgegeben.
Die Entsprechenserklärung wird jährlich aktualisiert und ist auf unserer Homepage im Bereich
Corporate Governance abrufbar.