Hauptversammlung

Die Hauptversammlung ist neben dem Vorstand und dem Aufsichtsrat eines der drei "Organe" der Aktiengesellschaft und zugleich die Versammlung der Aktionäre. In dieser üben sie, als Anteilseigner der AG, ihre Rechte aus. Sie tun dies vor allem durch Fassung von Beschlüssen. Die Hauptversammlung dient darüber hinaus der Kommunikation der Aktionäre untereinander und mit Vorstand und Aufsichtsrat.

Hauptversammlung bei der HAMBORNER REIT AG

Die Aktionäre der HAMBORNER REIT AG nehmen ihre Rechte in der mindestens einmal jährlich stattfindenden Hauptversammlung wahr. Diese beschließt über alle durch das Gesetz bestimmten Angelegenheiten mit verbindlicher Wirkung für alle Aktionäre und die Gesellschaft. Den Vorsitz in der Hauptversammlung hat in der Regel der Vorsitzende des Aufsichtsrats inne. Bei den Abstimmungen gewährt jede Aktie eine Stimme.

Wer ist zur Teilnahme berechtigt?

Jeder fristgerecht angemeldete Aktionär ist zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt. Aktionäre, die an einer persönlichen Teilnahme verhindert sind, haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch eine Aktionärsvereinigung, ein Kreditinstitut, die von der HAMBORNER benannten weisungs¬gebundenen Stimmrechtsvertreter oder einen sonstigen Bevollmächtigten ihrer Wahl ausüben zu lassen.

Weitere Informationen zur Hauptversammlung der HAMBORNER REIT AG

Die Tagesordnung der Hauptversammlung sowie alle für die Beschlussfassung erforderlichen Unterlagen werden entsprechend den aktienrechtlichen Vorschriften veröffentlicht und auf der Internetseite der HAMBORNER im Bereich Hauptversammlung zur Verfügung gestellt.